Donnerstag, 22. Januar 2009

Leute gibt's...

"Vor einem Jahr ging bei einer Frankfurter Bank telefonisch eine Bombendrohung ein. Doch der Anrufer hatte geblufft: Er wollte durch die Aktion nur verhindern, dass seine Frau den Kontostand sieht. Am Donnerstag wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Amtsgericht Frankfurt ging dabei von Notrufmissbrauch, Vortäuschen einer Straftat und Nötigung aus.

Der 25-Jährige hatte vor einem Jahr von einer Telefonzelle aus bei der Deutschen Bank angerufen und gedroht, es werde ein Sprengsatz detonieren, falls er nicht eine halbe Million Euro bekomme. Einen Tag später wiederholte er am Telefon die Drohung.

Täter muss Kosten für Polizeieinsatz tragen

Daraufhin wurde die Filiale geschlossen und durchsucht, gefunden wurde nichts. Der Polizei gelang es aber, den anonymen Anrufer zu ermitteln. Als Motiv gab der 25-Jährige bei seiner Festnahme an, er habe erreichen wollen, dass die Bank wegen der Drohung geschlossen wird: Seine Frau sollte seinen Kontostand nicht sehen. Sie sollte nicht merken, dass er sein Arbeitslosengeld schon ausgegeben hatte.

Neben den strafrechtlichen Folgen kommen auch erhebliche finanzielle Forderungen auf den Mann zu. Ein Kriminalbeamter erklärte im Zeugenstand, der aufwendige Polizeieinsatz mit vielen Beamten und der Räumung der Bankfiliale werde dem 25-Jährigen in Rechnung gestellt."

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

haha. daran kann ich mich noch erinnern ;) Finde ich aber richtig so das der den einsatz der polizei bezahlen muss.